Wenn Sie innerhalb der EU oder ab der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft reisen, haben Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, die direkt von der Fluggesellschaft geleistet wird, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist, oder wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird. In solchen Fällen sollten Sie sich für die Bearbeitung und Zahlung einer solchen Entschädigung direkt an die Fluggesellschaft wenden. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur die Beziehung zwischen Fluggesellschaft und Kunde regelt. Als Kunde bei uns haben Sie zwei Verträge, einen mit uns als Vermittler und einen weiteren Vertrag direkt mit der Fluggesellschaft. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nur für den Vertrag, den Sie für die Erbringung der Dienstleistung direkt mit der Fluggesellschaft haben, und nicht für den Vertrag, den Sie als Kunde mit uns als Reisebüro für die Erbringung der Dienstleistung haben.